06. April 2015
Ich wünsche mir, dass bei jeder Benutzung von "am Ende des Tages" innerhalb von vierzehn Tagen 14 € Schmerzensgeld (pro Buchstabe 1 Euro) auf mein Konto überwiesen werden. Ich werde den dann voraussichtlich vierzehnstelligen Betrag der guten Sache zukommen lassen.
g a g a - 6. Mai 2015, 22:17
(Sie können gerne auch wahlweise einen Dauerauftrag oder eine Einzugsermächtigung veranlassen.)
P.S. wobei Sie ja streng genommen, nicht ganz korrekt bei der Verwendung der Formulierung waren. Es ist stets zu beachten, dass der Quatsch im Sinne von "letzten Endes" oder "zuguterletzt" oder "letztlich" oder "schlussendlich" oder "zusammenfassend lässt sich sagen" oder "um es auf den Punkt zu bringen" abgesondert wird. Ein tatsächlicher Tageszeit-Bezug wäre selbstverständlich nicht in dem Ausmaß mit einem Bußgeld behaftet. (Beispiel: "Am Ende des Tages, also vor dem Schlafengehen, wenn ich meinen gestreiften Pyjama anziehe, trinke ich noch ein Glas Milch mit Honig, damit ich besser einschlafen kann.") Was aber jeweils im Einzelfall von mir geprüft werden muss. Wobei ein feinsinniges Gemüt auch in diesem Falle sicher diese Formulierung eher aussparen wird, um nicht in ein Dilemma zu geraten. Sicher wollten Sie nur die gute Sache unterstützen, denn ein belesener Feingeist wie Sie, käme sicher nicht auf die verquere Idee, diese unschöne Phrase zu verwenden.
(Das Verwarnungsgeld beträgt 7 €. Es ist ja für die gute Sache!)