07. März 2015



So ein Samstag. Ausschlafen, duschen, Rollos hochziehen, Kaffee kochen, feuchtes Badetuch in den Sonnenfleck legen. Fenster aufmachen. Schlagsahne auf den Espressokaffee. Das kleine Notebook vom Kabel nehmen, auf den Teppich setzen, den Monitor in den Schatten klappen. Lesen, Bilder angucken. Was nachschauen. Ist schon Frühlingskraft in der Sonne heute. Sie verwöhnte uns im Februar in Berlin und morgen sollte man einen Ausflug machen, wenn nicht heute noch. Ich werde mich langsam fertig machen, aber nur zum Einkaufen, den Müllbeutel runterbringen und ein paar Sachen zum Essen und Trinken kaufen, mehr ist nicht geplant außer Haus. Wäsche habe ich schon gestern gewaschen und zum Trocknen aufgehängt. Die Bilder von dem Biedermeierhäuschen im Nikolaiviertel werde ich später sortieren und hochladen und so weiter. Ein ganz normaler Samstag. Friedlich und unspektakulär. Ein Freund hat Geburtstag, Duke, mit dem ich in Wien war. Er hat von mir ein Päckchen gekriegt, mit was Gutem zum Trinken drin. Ab einem gewissen Alter sind die sinnvollsten Geschenke doch gute Dinge, die man sich einverleibt, aber vielleicht nicht alltäglich in den Einkaufswagen legen würde. Geht mir jedenfalls so. Wer mir je etwas schenken wollte, liegt außer mit schönen Worten immer mit guten Sachen zum Trinken richtig. Sonst brauche ich nichts, liegt eh zu viel Zeug hier herum! Andererseits bin ich aber auch wieder heikel, was die Getränke angeht, ich mag ja ganz viele Sachen überhaupt nicht. Eigentlich mag ich überhaupt nur Bordeaux, Williamsbrand, Haselnussgeist und meinethalben Champagner. Eigentlich ganz einfach. Aber am Sichersten sind immer noch schöne Worte. Da kann man gar nicht viel falsch machen. Wobei natürlich auch da die Herkunft und Qualität von Interesse ist. Ich muss mir mal langsam die Wimpern tuschen und so weiter, sonst wird das heute nichts mehr.

03. März 2015

Endlich.

Land Berlin führt Verordnung über Genehmigungsvorbehalt zur Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen in sozialen Erhaltungsgebieten ein

Pressemitteilung vom 03.03.2015

Aus der Sitzung des Senats am 3. März 2015:

Das Land Berlin hat die Voraussetzungen dafür geschaffen, dass die Bezirke künftig in den Erhaltungsgebieten entscheiden können, ob die Umwandlung von Mietwohnungen in Wohnungseigentum genehmigungsfähig ist oder nicht. Der Senat hat dazu – wie bereits in der Senatsklausur vereinbart – die von Stadtentwicklungs- und Umweltsenator Andreas Geisel vorgelegte Verordnung über einen Genehmigungsvorbehalt für die Begründung von Wohneigentum oder Teileigentum in Erhaltungsgebieten (Umwandlungsverordnung) erlassen.

Senator Geisel: „Wir wollen lebendige und sozial durchmischte Kieze in Berlin. Jeder sollte die Möglichkeit haben, in allen Teilen der Stadt wohnen zu können. Mit der Umwandlungsverordnung schützen wir Mieterinnen und Mieter in besonders gefährdeten Gebieten vor Verdrängung.”

Mit dem Genehmigungsvorbehalt zur Umwandlung in den sozialen Erhaltungsgebieten kommt ein weiteres wichtiges städtebauliches und wohnungspolitisches Instrument zur Anwendung, denn in den letzten Jahren gab es in Berlin eine deutliche Steigerung der Umwandlungen, mit überproportionalem Anteil in sozialen Erhaltungsgebieten.

Mit der Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen geht häufig eine Entmietung der Häuser einher mit anschließender teurer Modernisierung. Damit wird der Ausstattungsstandard der Wohnungen oft auf ein überdurchschnittliches Niveau angehoben. In den meisten Fällen werden umgewandelte Wohnungen weiterhin als Mietwohnungen angeboten und nicht von den Erwerbern selbst genutzt. Die Mieten dieser Wohnungen liegen deutlich höher als bei nicht umgewandelten Wohnungen. Die Umwandlung führt damit zur Veränderung der bisherigen Gebietsbevölkerung.

Die Umwandlungsverordnung wird die Ziele in den sozialen Erhaltungsgebieten wirksam unterstützen. In den momentan mit Rechtsverordnung durch die Bezirke ausgewiesenen 21 sozialen Erhaltungsgebieten leben rund 300.000 Berlinerinnen und Berliner. Künftig wird von den Bezirken auf der Grundlage des § 172 des Baugesetzbuches, einem Bundesgesetz, geprüft, ob die Begründung von Wohnungs- und Teileigentum genehmigt werden kann. Wenn sich der Eigentümer verpflichtet, innerhalb von sieben Jahren nur an die Mieter zu veräußern, kann die Umwandlung genehmigt werden.

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Cosima Wald Na dann...
15.05.24, 15:16
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Für Mansarden gibt...
13.05.24, 18:46
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Lydia G. Das feine...
13.05.24, 16:35
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Da blutet mir ja das...
13.05.24, 11:25
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Ah! Kochschinken,...
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Saskia Rutner Danke...
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