10. September 2012
Meine Nerven. Gerade eine entscheidende Passage zum Berliner Mietrecht gelesen.
Eigenbedarf: Sperrfristen in Berlin
In folgenden Bezirken gilt seit dem 1.9.2011 eine von der Berliner Landesregierung festgelegte 7-jährige Sperrfrist:
Mitte
Charlottenburg-Wilmersdorf
Friedrichshain-Kreuzberg
Pankow*
Steglitz-Zehlendorf
* zu Pankow zählt seit der Bezirksverwaltungsfusion auch der Prenzlauer Berg
Ich nehme es jetzt als ein gutes Omen, dass das Gesetz an meinem Geburtstag erlassen wurde. Und sieben Jahre ist auch eine schöne Frist. Habe die letzten Stunden mit Lektüre von Kündigungsrecht wegen Eigenbedarf verbracht. Seit ich vor drei Stunden eine Mitteilung einer Immobilienvertriebsgesellschaft aus dem Briefkasten gezogen habe, die besagt, dass das Haus in dem ich wohne, in Eigentumswohnungen geteilt wird und ich ein Vorkaufsrecht habe. Ich bin hier so zuhause, aber ich habe keine Lust, einen Kredit aufzunehmen, um "meine" Wohnung zu kaufen. Das würde ich auch nicht machen, wenn genug Geld auf dem Konto wäre. Ich will keine derartigen Besitztümer und Verpflichtungen haben, keine Eigenverantwortung für Reparaturarbeiten. So, erst mal Luft holen. Wer auch immer die Wohnung kaufen wird, kann sie frühestens in sieben Jahren nach dem Kauf beanspruchen. Wusste gar nicht, dass es solche Sperrfristen gibt. In anderen Bezirken beträgt die Frist nur drei Jahre. Vielleicht weil die oben genannten besonders anfällig für Spekulation mit Immobilien sind, siehe Mietspiegel. Erst die Mieterhöhung vor gut einer Woche und jetzt diese Neuigkeit. Ich muss jetzt mal ein bißchen runterkommen, hat mich doch sehr aufgewühlt. Morgen frage ich mal, wie teuer die Wohnung eigentlich verkauft werden soll, nur um mal die Dimension zu realisieren. Alles ist in Bewegung. Selbst wenn ich in sieben Jahren nach dem Verkauf eine Kündigung bekäme, müsste der Eigenbedarf immer noch exzellent begründet werden. Der Eigentümer muss tatsächlich den Verwandtschaftsgrad und die Situation erhellen. Einfach nur Eigenbedarf benennen ist nicht ausreichend. Das entfernteste Verhältnis darf Nichte oder Neffe sein aber nicht weiter. Und auch nur dann. Oh là là. Man lernt nie aus. Eigentlich schon ein erstaunlicher Mieterschutz. Hätte ich nicht gedacht. So, das ist das Neueste aus meiner weltlichen Existenz. Ich muss unbedingt was Geistreiches trinken und mich erholen.
Eigenbedarf: Sperrfristen in Berlin
In folgenden Bezirken gilt seit dem 1.9.2011 eine von der Berliner Landesregierung festgelegte 7-jährige Sperrfrist:
Mitte
Charlottenburg-Wilmersdorf
Friedrichshain-Kreuzberg
Pankow*
Steglitz-Zehlendorf
* zu Pankow zählt seit der Bezirksverwaltungsfusion auch der Prenzlauer Berg
Ich nehme es jetzt als ein gutes Omen, dass das Gesetz an meinem Geburtstag erlassen wurde. Und sieben Jahre ist auch eine schöne Frist. Habe die letzten Stunden mit Lektüre von Kündigungsrecht wegen Eigenbedarf verbracht. Seit ich vor drei Stunden eine Mitteilung einer Immobilienvertriebsgesellschaft aus dem Briefkasten gezogen habe, die besagt, dass das Haus in dem ich wohne, in Eigentumswohnungen geteilt wird und ich ein Vorkaufsrecht habe. Ich bin hier so zuhause, aber ich habe keine Lust, einen Kredit aufzunehmen, um "meine" Wohnung zu kaufen. Das würde ich auch nicht machen, wenn genug Geld auf dem Konto wäre. Ich will keine derartigen Besitztümer und Verpflichtungen haben, keine Eigenverantwortung für Reparaturarbeiten. So, erst mal Luft holen. Wer auch immer die Wohnung kaufen wird, kann sie frühestens in sieben Jahren nach dem Kauf beanspruchen. Wusste gar nicht, dass es solche Sperrfristen gibt. In anderen Bezirken beträgt die Frist nur drei Jahre. Vielleicht weil die oben genannten besonders anfällig für Spekulation mit Immobilien sind, siehe Mietspiegel. Erst die Mieterhöhung vor gut einer Woche und jetzt diese Neuigkeit. Ich muss jetzt mal ein bißchen runterkommen, hat mich doch sehr aufgewühlt. Morgen frage ich mal, wie teuer die Wohnung eigentlich verkauft werden soll, nur um mal die Dimension zu realisieren. Alles ist in Bewegung. Selbst wenn ich in sieben Jahren nach dem Verkauf eine Kündigung bekäme, müsste der Eigenbedarf immer noch exzellent begründet werden. Der Eigentümer muss tatsächlich den Verwandtschaftsgrad und die Situation erhellen. Einfach nur Eigenbedarf benennen ist nicht ausreichend. Das entfernteste Verhältnis darf Nichte oder Neffe sein aber nicht weiter. Und auch nur dann. Oh là là. Man lernt nie aus. Eigentlich schon ein erstaunlicher Mieterschutz. Hätte ich nicht gedacht. So, das ist das Neueste aus meiner weltlichen Existenz. Ich muss unbedingt was Geistreiches trinken und mich erholen.
g a g a - 10. September 2012, 21:08