11. Oktober 2021
"Tanzlustbarkeiten und ähnliche Unternehmen, die in geschlossenen Räumen stattfinden, dürfen nur noch unter 2G-Bedingungen für den Publikumsverkehr geöffnet werden."
(seit 10. Oktober 2021 in Berlin gültig)
Da hätte ich doch mal wieder Lust das Tanzbein bei einer Lustbarkeit zu schwingen!
(seit 10. Oktober 2021 in Berlin gültig)
Da hätte ich doch mal wieder Lust das Tanzbein bei einer Lustbarkeit zu schwingen!
g a g a - 11. Oktober 2021, 16:00