03. April 2026
Fast kurios: in meinem Haushalt stehen keinerlei Vasen bis auf eine ganz kleine chinesische, in die nur eine kurze Blume passt. Nie kaufe ich Schnittblumen und bekomme auch sehr selten welche geschenkt. Aber gestern! Zuerst musste ein kleiner Milchtopf herhalten, fand dann ein Gefäß, in dem mal französischer Senf war. Große Blumenliebe habe ich durchaus. Zauberhafte Wesen. Gänseblümchen, sämtliche Wald- und Wiesenblumen, Kornblumen, Schleierkraut, Pfingstrosen, Pompon-Dahlien, kugelige Schnittlauch- und Lauchblüten, Ranunkeln, Agapanthus, Sonnenhut, Schneeballhortensien, alte, gefüllte Rosensorten, Kamelien, Blauregen. Gibt auch Blumen, die nicht so auf meiner Wellenlänge sind, zum Beispiel Stiefmütterchen oder rote Rosen, wie sie dieser Bachelor verteilt. Leider schwierig: Hyazinthen und Lilien, so schön ich die Blüten finde. Kopfschmerz bringende Düfte, sogleich wird mir schummrig wie von Haarspray oder Haarfestiger.

Anderes Thema: heute ist ja Karfreitag mit gesetzlich verordnetem Tanzverbot. Deshalb gibt es heute keine Live-Sendung von Let's Dance. Aber RTL zeigt auf dem Sendeplatz einen Zusammenschnitt von alten Let's Dance Performances mit der höchsten Punktzahl. Ich hätte gedacht, das pietätsbedingte Tanzverbot umfasst auch eine entsprechende Gestaltung des Fernsehprogramms. Aber wenn man das Gesetz genau nimmt, kann man es auch so interpetieren, dass es kein Verbot ist, aufgezeichnete Tanzereien anzusehen. Leichte Doppelmoral. Nicht, dass ich überhaupt für ein Tanzverbot wäre. Das mit Jesus und dem rituellen Bedauern seines Schicksals ist doch individuell, wenn man sich ihm nah fühlt, meinetwegen. Aber verordnetes Gedenken für die gesamte Bevölkerung verstehe ich so gar nicht.

Anderes Thema: heute ist ja Karfreitag mit gesetzlich verordnetem Tanzverbot. Deshalb gibt es heute keine Live-Sendung von Let's Dance. Aber RTL zeigt auf dem Sendeplatz einen Zusammenschnitt von alten Let's Dance Performances mit der höchsten Punktzahl. Ich hätte gedacht, das pietätsbedingte Tanzverbot umfasst auch eine entsprechende Gestaltung des Fernsehprogramms. Aber wenn man das Gesetz genau nimmt, kann man es auch so interpetieren, dass es kein Verbot ist, aufgezeichnete Tanzereien anzusehen. Leichte Doppelmoral. Nicht, dass ich überhaupt für ein Tanzverbot wäre. Das mit Jesus und dem rituellen Bedauern seines Schicksals ist doch individuell, wenn man sich ihm nah fühlt, meinetwegen. Aber verordnetes Gedenken für die gesamte Bevölkerung verstehe ich so gar nicht.
g a g a - 3. April 2026, 14:48


Trackback URL:
https://gaga.twoday.net/stories/1022711071/modTrackback