27. September 2025



Kampener Standard gemäß Ortsgestaltungssatzung. In dieser ist unter anderem vermerkt, dass Dächer ausschließlich mit Naturreet gedeckt werden dürfen. Nur bestehende, bereits genehmigte Gebäude mit Hartdächern dürfen mit Ziegeln in Braun oder Schiefer gedeckt werden. Garagen dürfen nur in einer Vertiefung angelegt werden und maximal 100 cm über die normale Bodenhöhe ragen und müssen dann aber auch entsprechend mit Bepflanzung kaschiert werden. Was ich eine sehr gute Vorgabe finde, ein ganz wichtiger Teil der Verordnung, da die Besitzer der schönen Reethäuser in Kampen zumeist mindestens ein Automobil besitzen. Hier ist kein Weg zugeparkt. Auch ging mir durch den Kopf, dass bei den Kampener Ferienwohnungen keine Balkone vorhanden sind. Die sind nämlich nicht erlaubt, entsprechen nicht dem friesischen Baustil. Nach eingehender Lektüre der Ortsgestaltungssatzung fiel mir auf, dass der jetzige Eigentümer der früheren Suhrkampvilla im Hobokenweg 18, Multimilliardär Ralph D. aus M., in einem Detail von der Satzung abweicht. Sein Gartentürchen im Friesenwall ist anthrazit. Das ist nicht gestattet! Erlaubt sind die Farben Weiß, Blau, Grün, Grau und Braun oder Naturfarben. Aber vielleicht ist das Tor aus portugiesischem Schwarzschiefer und er hat die Behörde überzeugt, dass es sich damit um "naturfarben" handelt. Werde von der Anzeige absehen.

g a g a - 27. September 2025, 01:45
Sehr fein sieht das Alles aus !
Gaga Nielsen
Oh ja, das würde Dir sehr gefallen. Es sieht in allen Wegen von dieser Kampener Ecke so aus, man könnte jedes Anwesen fotografieren 🙂