20. Mai 2024


Als ich noch ein trockenes Ästchen von der Balkonbrüstung zupfe, sehe ich, dass versteckt unter den Zweigen noch mehr liegen und wundere mich. Aber nur ganz kurz. Es hat sich anscheinend bis hierher herumgesprochen, dass sich bei mir lauschige Ecken für den Nestbau finden. Ist aber auch gemütlich, so geschützt unter den Zweigen des Vogelbeerbaums. Mein Blick geht nach oben. Vielleicht entdecke ich die gefiederten Bauherren. Noch könnte ich Einhalt gebieten. Der gesetzliche Naturschutz für Wildvögel, dazu gehören Ringeltauben, erlaubt ein Nest vom Balkon zu entfernen, wenn noch nicht gebrütet wird, Sobald Eier darin liegen, ist die Nestruhe zu beachten. Das Nest darf nicht mehr berührt werden.


g a g a - 20. Mai 2024, 13:51
Trackback URL:
https://gaga.twoday.net/stories/1022701527/modTrackback