18. januar 2007
"Wenn wir über einen Todesfall informiert werden, setzen wir uns mit den Angehörigen des Verstorbenen in Verbindung. (...) Bei Horn- häuten besteht der Vorteil, daß sie noch bis zu 76 Stunden nach dem Tod entfernt werden können. (...) Oft ist für eine positive Zusage entscheidend, daß mit einer Organspende einem Lebenden geholfen werden kann. (...) Wenn sich die Hinterbliebenen positiv entscheiden, werden die Spenderorgane entfernt und in die Hornhautbank gebracht. Der Transport erfolgt in kleinen Plastikgefäßen. Dem Verstorbenen werden Glasprothesen eingesetzt. Sie unterscheiden sich äußerlich kaum von den natürlichen Augen und haben auch die gleiche Farbe."
werden die spenderorgane entfernt.
werden die spenderorgane entfernt.
g a g a - 18. Januar 2007, 20:43
ausweis geholt
unter meinem kreuz bei "NEIN, ich widerspreche einer entnahme von organen oder geweben" habe ich bei bei "platz für anmerkungen/ besondere hinweise" vermerkt, dass ich nicht obduziert werden möchte, auch nicht bei ungeklärter todesursache. inwiefern letzteres respektiert werden kann, wird man dann ja sehen (...) man kann es ja mal hinschreiben. wird zumindest nicht schaden. ein erstaunlich gutes gefühl, den ausweis zu haben. gar nicht gruselig. beruhigend.
und hier infos über die patientenverfügung, im bezug auf lebensverlängernde maßnahmen:
http://www.erbrecht-ratgeber.de/erbrecht/verfuegung/index.html