03. März 2015

Endlich.

Land Berlin führt Verordnung über Genehmigungsvorbehalt zur Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen in sozialen Erhaltungsgebieten ein

Pressemitteilung vom 03.03.2015

Aus der Sitzung des Senats am 3. März 2015:

Das Land Berlin hat die Voraussetzungen dafür geschaffen, dass die Bezirke künftig in den Erhaltungsgebieten entscheiden können, ob die Umwandlung von Mietwohnungen in Wohnungseigentum genehmigungsfähig ist oder nicht. Der Senat hat dazu – wie bereits in der Senatsklausur vereinbart – die von Stadtentwicklungs- und Umweltsenator Andreas Geisel vorgelegte Verordnung über einen Genehmigungsvorbehalt für die Begründung von Wohneigentum oder Teileigentum in Erhaltungsgebieten (Umwandlungsverordnung) erlassen.

Senator Geisel: „Wir wollen lebendige und sozial durchmischte Kieze in Berlin. Jeder sollte die Möglichkeit haben, in allen Teilen der Stadt wohnen zu können. Mit der Umwandlungsverordnung schützen wir Mieterinnen und Mieter in besonders gefährdeten Gebieten vor Verdrängung.”

Mit dem Genehmigungsvorbehalt zur Umwandlung in den sozialen Erhaltungsgebieten kommt ein weiteres wichtiges städtebauliches und wohnungspolitisches Instrument zur Anwendung, denn in den letzten Jahren gab es in Berlin eine deutliche Steigerung der Umwandlungen, mit überproportionalem Anteil in sozialen Erhaltungsgebieten.

Mit der Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen geht häufig eine Entmietung der Häuser einher mit anschließender teurer Modernisierung. Damit wird der Ausstattungsstandard der Wohnungen oft auf ein überdurchschnittliches Niveau angehoben. In den meisten Fällen werden umgewandelte Wohnungen weiterhin als Mietwohnungen angeboten und nicht von den Erwerbern selbst genutzt. Die Mieten dieser Wohnungen liegen deutlich höher als bei nicht umgewandelten Wohnungen. Die Umwandlung führt damit zur Veränderung der bisherigen Gebietsbevölkerung.

Die Umwandlungsverordnung wird die Ziele in den sozialen Erhaltungsgebieten wirksam unterstützen. In den momentan mit Rechtsverordnung durch die Bezirke ausgewiesenen 21 sozialen Erhaltungsgebieten leben rund 300.000 Berlinerinnen und Berliner. Künftig wird von den Bezirken auf der Grundlage des § 172 des Baugesetzbuches, einem Bundesgesetz, geprüft, ob die Begründung von Wohnungs- und Teileigentum genehmigt werden kann. Wenn sich der Eigentümer verpflichtet, innerhalb von sieben Jahren nur an die Mieter zu veräußern, kann die Umwandlung genehmigt werden.
schneck08 - 3. Mär, 20:37

Danke für diese Information. Beruhigend, auch für mich! (als derzeit nur Zweitwohnsitzler. Trotzdem.)

g a g a - 3. Mär, 20:44

Wie hochgradig emotional aufgeladen diese Pressemitteilung für mich ist, kann nur jemand ermessen, der ahnt, wie es ist, genötigt zu sein, wildfremde Kaufinteressenten durch den intimsten Lebensbereich bis ins Schlaf- und Badezimmer lassen zu müssen. Kein Winkel ist tabu. Entwürdigend. Gerade, dass die Schränke nicht geöffnet werden. Auch wenn es bezirksweise, partiell wieder anders entschieden wird, es ist immerhin eine Basis für eine Handhabe, ein Silberstreifen am Horizont. Besser als das, was vorher war, diese Narrenfreiheit für kalte, spekulative Umwandlung.
arboretum - 3. Mär, 21:06

Ich kann das leider nur allzu gut nachvollziehen. Hier genießen Mieter bei Umwandlung in eine Eigentumswohnung zehnjährigen Kündigungsschutz, sofern sie vorher schon in der Wohnung wohnten. Was bei mir leider nicht der Fall war. Die Wohnung, die ich vorher in diesem Anwesen bewohnte, ist übrigens vorigen Sommer nach acht(!) Jahren Leerstand zwangsversteigert worden. Vermutlich wussten die Käufer vorher nicht, dass die Wohnungstür, die Heizungstherme und sämtliche Heizkörper gestohlen worden waren und zwischenzeitlich auch einmal jemand illegal dort hauste.
g a g a - 3. Mär, 21:22

Ich weiß, Arboretum.... ich weiß - - - (die Sperrfrist für Eigenbedarf wurde auch in Berlin von sieben auf zehn Jahre angehoben, aber die ist nicht alleinseligmachend... ) Der letzte Interessent, Ende Januar, faselte, wie gut meine Wohnung riecht ("hier wird nicht geraucht, oder?"), schon halb zufriedener künftiger Eigentümer, wohlwollend im Hinblick auf schonenden Umgang mit seiner künftigen "Basis in Berlin". Hat dann aber doch wohl etwas anderes, preisgünstigeres gefunden, vermute ich. War wieder eine Zitterpartie. Ich stellte mich noch einmal ganz gerade vor ihn hin und erwähnte: "Sie wissen aber schon, dass ich nicht vorhabe, hier auszuziehen?" Gleichgültiges, indifferntes Lächeln, als wäre es egal, was ich von mir gebe. Aber vielleicht war ihm bei der Besichtigung die Sperrfrist noch nicht klar. Jemand der "im Ausland" lebt und mal in Berlin studiert hat und wieder zurück will. Das Ausland hat er nicht näher benannt. Aber ich wüsste als Kaufinteressent auch nicht unbedingt um solche Feinheiten, wenn ich eine Verkaufsannonce für ein Objekt sehe. Das ganze Thema hat mich ja fast ein halbes Jahrhundert nicht beschäftigt. Wie viele, die sich in ihrer Wohnsituation nicht bedroht fühlen. Was eigentlich ja der Normalzustand sein sollte, bei einem ordentlichen Mietvertrag, bei dem man sich nichts zuschulden kommen lässt.
g a g a - 3. Mär, 22:13

Leider nur gibt es bislang in meiner Ecke kein ausgewiesenes "Milieuschutzgebiet", seit 2012 wird zäh daran gebastelt. Mitte ist absolutes Schlusslicht, was das angeht...

http://potseblog.de/2014/08/04/milieuschutz-in-berlin-mitte-eine-geduldsprobe/

Und wenn sich ein Eigentümer schon während der langjährigen Diskussionsphase der Umwandlungsverordnung ein Aufteilungsrecht gesichert hat, bei mir nicht unwahrscheinlich, profitieren nur ein paar andere Straßenzüge in ausgewählten Ecken Berlins, aber auch das sei ihnen gegönnt. Selbst wenn ich nichts davon habe, begrüße ich jeden Schritt in diese Richtung. Vielleicht wird jetzt ja der Kauf meiner Wohnung plötzlich attraktiver, auch zu dem irrwitzig hohen Preis, weil eine Begrenzung der kaufbaren Objekte droht. Ich werde mein dickes Fell weiter pflegen. Und noch weiter wachsen lassen.

Im Übrigen stört mich der Begriff "Milieuschutz". Das klingt so nach Rotlichtmilieuschutz, als ginge es darum, almosen- und gönnerhaft zwielichtige Existenzformen zu tolerieren. Es geht darum, bei Durchschnittseinkommen eine lebenswerte Existenz in der Innenstadt zu ermöglichen, ohne zu einem für-vierstellige-Miete-arbeiten-/SchaffeschaffeHäuslebaue-("Eigetumswohnung- kaufe"- )-BausparvertragundVermögenssteigerungs-Lebenskonzept genötigt zu werden.

tinius - 4. Mär, 03:14

1994 wurde meine Wohnung in Neukölln von Scientology in Eigentum umgewandelt. Ende des Jahres war ich dann raus, nachdem beim Dachausbau der Regen den Weg bis in den 3. Stock fand. Die im 4. konnten schwimmen ... Es gab den Schutz vor Eigenbedarfskündigung / Entmietung, aber der neue Besitzer lächelte nur müde und sprach was von Modernisierung und Umlage auf die Miete ... Nun wird nicht jeder Bezirk die Umwandlungsverordnung sehr engagiert nutzen, eher ist davon auszugehen, daß in bestimmten Stadtbezirken das Ausweisen von Schutzgebieten sich sehr verlangsamen wird. Und dann sind da ja noch die Olmpischen Spiele - sollten die wirklich hierher vergeben werden, dann bekommen wir Londoner Verhältnisse.

g a g a - 4. Mär, 14:30

ich habe auch keine rosa Brille auf, was die zusätzliche Benennung von Milieuschutzgebieten angeht. Aber wir können das auch mit beeinflussen, wenn wir bei der Wahl der Bezirksverordnetenversammlung das Kreuz an der Stelle setzen, wo eine Lobby für das Screening und weiträumigere Definieren von Schutzgebieten ist.
arboretum - 13. Mär, 19:42

Und dann sind da ja noch die Olmpischen Spiele - sollten die wirklich hierher vergeben werden

Keine Sorge, so schnell wird das nicht passieren. Weder Hamburg noch Berlin haben eine Chance, die Spiele 2024 zu bekommen. Denn in jenem Jahr ist Deutschland Austragungsort für die Fußball-EM. Zwei internationale Großereignisse des Sports im selben Jahr im selben Land wird es nicht geben. Die ganze Nummer dient nur dazu, bei der Bewerbung 2028 eine bessere Chance zu haben. Weil andere Mitbewerber wie Paris, Rom und Istanbul sich schon mehrfach beworben haben - und das muss man in der Regel auch, um zum Zuge zu kommen.
g a g a - 13. Mär, 20:30

Ich glaube, darüber sind nicht so viele Berliner traurig. Es gbit hier genug andere Baustellen bis 2024. Eins nach dem anderen. So eine Luxusveranstaltung kann man planen, wenn keine nennenswerten anderweitigen Basteleien anstehen und man ein bißchen Langeweile hat.
g a g a - 18. Mär, 23:34

(hat sich ja nun erledigt)

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